Pflegegrad 3- Definition, Zuschüsse und Leistungen
Pflegegrad 3 ist eine Einstufung, die eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ beschreibt. Es handelt sich um den mittleren Grad der insgesamt fünf Pflegegrade. Doch was genau bedeutet diese Einstufung, wie erreicht jemand Pflegegrad 3, und welche Unterstützung sowie Dienste kann man dadurch erhalten?
Wir erklären, unter welchen Bedingungen jemand in den dritten Pflegegrad eingeordnet wird und welche Leistungen Sie von Ihrer Pflegekasse erwarten können.
Pflegegrad 3 bedeutet, dass eine Person im Alltag mit erheblichen Einschränkungen zurechtkommen muss. Um in diese Kategorie einzufallen, müssen im Rahmen einer Prüfung – dem sogenannten Pflegegutachten – zwischen 47,5 und 70 Punkte festgestellt werden, die die Einschränkungen der Selbstständigkeit widerspiegeln. Personen mit Pflegegrad 3 haben Anrecht auf bestimmte Leistungen ihrer Pflegeversicherung."
Die Bewertung basiert auf dem Maß der Selbstständigkeit des Betroffenen. Die Prüfung legt dabei nicht den Pflegeaufwand zugrunde, sondern fokussiert sich einzig auf die Fähigkeit der Person, ihren Alltag selbst zu gestalten. Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft die Pflegekasse auf Basis des Gutachtens.
Um Leistungen für den dritten Pflegegrad zu beantragen, müssen Sie zuerst bei Ihrer Pflegeversicherung einen Antrag stellen. Anschließend überprüft ein Sachverständiger mit Hilfe des „Neuen Begutachtungsassessments (NBA)“, inwiefern Ihre Selbstständigkeit eingeschränkt ist.
Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem, bei dem maximal 100 Punkte für verschiedene Einschränkungen der Selbstständigkeit vergeben werden. Die endgültige Punktzahl ergibt sich aus der Einzelbewertung in sechs verschiedenen Bereichen. Für Kinder und in speziellen Situationen gelten besondere Regelungen.
Für jedes dieser Felder gibt es feste Kriterien, die einzeln bewertet werden, woraus dann die Gesamtpunktzahl berechnet wird.
TIPP
Ein gut dokumentiertes Pflegetagebuch kann eine große Hilfe bei der Begutachtung sein, da es aufzeigt, bei welchen Tätigkeiten Unterstützung benötigt wird.
Wer Pflegegrad 3 erreicht hat, stößt bei vielen alltäglichen Verrichtungen an Grenzen und benötigt Hilfe. Deshalb stehen allen Personen mit diesem Pflegegrad die umfassenden Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Einige Leistungsbeträge sind im Vergleich zu den niedrigeren Pflegegraden erhöht.
Im Gegensatz zu Pflegegrad 2 erhalten Sie bei Pflegegrad 3 höhere Beträge für Pflegegeld, Pflegesachleistungen, die Tages- und Nachtpflege sowie für Leistungen im Pflegeheim.
Das Pflegegeld ist für Sie frei verfügbar, wenn die Pflege zu Hause von Ihnen selbst organisiert wird. Mit Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 573 Euro monatlich. Sollten Sie auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, reduziert sich das Pflegegeld entsprechend.
Für die Nutzung des Pflegegeldes müssen Sie keine Belege einreichen. Allerdings ist es erforderlich, halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungen sind kostenfrei und bieten Ihnen die Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären und nützliches Pflegewissen zu erhalten.
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Pflegesachleistungen zielen darauf ab, professionelle Hilfe durch ambulante Pflegedienste zu finanzieren. Menschen mit Pflegegrad 3 stehen für diese Unterstützung 1.432 Euro monatlich zur Verfügung.
Diese Sachleistungen erlauben eine regelmäßige Inanspruchnahme von Pflegediensten. Es ist praktisch, wenn der Pflegedienst die Abrechnungen direkt mit der Pflegekasse vornimmt, damit Ihnen zusätzlicher Aufwand erspart bleibt.
Bei der Kombinationsleistung nutzen Sie anteilig Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Sie könnten beispielsweise 75 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen und gleichzeitig 25 Prozent des vollen Pflegegeldes beanspruchen.
Das Verhältnis von Geld und Sachleistung legen Sie selbst fest. Die Kombinationsleistung ist vor allem sinnvoll, wenn Sie Pflegesachleistungen nur teilweise benötigen. Bei regelmäßigem Bedarf wird schnell der gesamte Betrag für die Finanzierung benötigt.
Die Verhinderungspflege erlaubt eine temporäre Vertretung der pflegenden Person, beispielsweise bei Krankheit, Urlaub oder Terminen. Jährlich sind bis zu 42 Tage oder sechs Wochen Verhinderungspflege möglich.
Für Verhinderungspflege stehen Ihnen mit Pflegegrad 3 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Mittel können für einen ambulanten Pflegedienst oder zur Auszahlung einer Aufwandsentschädigung an eine Privatperson verwendet werden.
Wenn Sie zwar zu Hause gepflegt werden, jedoch temporär stationäre Pflege benötigen, greift die Kurzzeitpflege. Situationen hierfür sind beispielsweise, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt und keine häusliche Vertretung möglich ist.
Für Kurzzeitpflege steht Ihnen mit Pflegegrad 3 ein Budget von 1.774 Euro jährlich zur Verfügung, mit einer Grenze von maximal 56 Tagen oder acht Wochen pro Jahr. Nicht vollständig genutzte Gelder können teils auch für Verhinderungspflege verwendet werden.
Tages- und Nachtpflege bieten eine teilstationäre Unterstützung der häuslichen Pflege. Die Pflege erfolgt entweder nur tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung, während Sie weiterhin zu Hause leben.
Mit Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf bis zu 1.298 Euro monatlich für teilstationäre Pflege. Das ermöglicht den Besuch einer Einrichtung für ein bis zwei Tage oder Nächte pro Woche, je nach den Kosten der Einrichtung.
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125 Euro monatlich bietet der Entlastungsbetrag, um zusätzliche Unterstützungsleistungen zu finanzieren, die sowohl die pflegenden Personen entlasten als auch die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern sollen.
Mögliche Verwendungen des Entlastungsbetrags mit Pflegegrad 3 sind:
Unabhängig vom Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Hilfsmittel durch die Krankenkasse bei Vorlage eines ärztlichen Rezepts. Ein Pflegegrad ist lediglich für Pflegehilfsmittel erforderlich.
Zu den Pflegehilfsmitteln zählen:
Der Hausnotruf gehört zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Im Gegensatz zu anderen technischen Hilfen ist der Zuschuss hier auf einen festen Betrag von bis zu 25,50 Euro pro Monat begrenzt. Wenn Sie alleine leben, einen Pflegegrad haben und in einer Notfallsituation wahrscheinlich nicht in der Lage sind, telefonisch Hilfe zu rufen, dann steht Ihnen dieser Zuschuss für ein anerkanntes Notrufsystem zu.
Für Menschen mit Pflegegrad 3, die Probleme mit der Mobilität haben, stellt das Bewältigen von alltäglichen Hindernissen wie Treppensteigen oder Aufstehen von einem niedrigen Sitz eine echte Schwierigkeit dar. Der Einbau eines Treppenlifts oder Umbaumaßnahmen im Bad, zum Beispiel das Anbringen von Haltegriffen oder der Umbau einer Badewanne in eine begehbare Dusche, können helfen, diese Barrieren zu überwinden. Die Pflegeversicherung unterstützt solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.
Entscheiden Sie sich für einen Umzug ins Pflegeheim, erhalten Sie mit Pflegegrad 3 monatlich 1.262 Euro zur Finanzierung der Pflege- und Betreuungskosten. Allerdings fallen darüber hinaus Kosten für Unterkunft, Verpflegung und weitere Leistungen an, die Sie selbst tragen müssen. Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung einen Zuschuss zu Ihrem eigenen Anteil an den Pflegekosten, dessen Höhe mit der Dauer des Aufenthalts in stationärer Pflege steigt.
Die Betreuung und Pflege bei Pflegegrad 3 sollte stets individuell auf die pflegebedürftige Person zugeschnitten sein. Dazu stehen zahlreiche Leistungen bereit, die zur bestmöglichen Unterstützung beitragen:
INFO
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende
In bestimmten Fällen übernimmt die Pflegeversicherung Sozialversicherungsbeiträge für Personen, die pflegen. Dies betrifft die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die genauen Voraussetzungen für diese Beiträge variieren. Für detailliertere Informationen wird auf den Ratgeber für pflegende Angehörige verwiesen.
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Herr Krause lebt schon seit einem Jahrzehnt mit der Diagnose Morbus Parkinson. Zusätzlich hat er im Laufe der Zeit eine Depression entwickelt. Seine Tochter hilft ihm seit geraumer Zeit im Alltag, und seit er tägliche Unterstützung braucht, wurde zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst arrangiert.
Die Beweglichkeit von Herrn Krause ist durch das Parkinson-Syndrom stark eingeschränkt. Er bewegt sich unsicher, seine Haltung ist vorgebeugt und seine Gelenke versteifen zunehmend. Für Außenaktivitäten nutzt er eine Gehhilfe. In seiner ebenerdigen Wohnung kommt er zurecht, doch in fremden Umgebungen benötigt er Hilfe beim Treppensteigen. Auch beim Aufstehen am Morgen ist Unterstützung gefragt.
Im Bereich „Mobilität“ werden ihm 6 Punkte zugewiesen, die 7,5 Punkte gewichtet bedeuten.
Obwohl Herr Krause seine Arme noch bewegen und koordinieren kann, ist er aufgrund seiner instabilen Gangart unsicher auf den Beinen. Beim Duschen, Waschen und Anziehen ist die Hilfe des Pflegedienstes notwendig. Das Essen lässt er sich liefern, da ihm das Kochen durch sein Zittern schwerfällt.
Im Bereich „Selbstversorgung“ erhält Herr Krause 7 Punkte, was 10 Punkten nach Gewichtung entspricht.
Die Unterstützung durch das pflegepersonal lehnt Herr Krause zuweilen mit verbalen Abwehrreaktionen und leicht aggressivem Verhalten ab, was die Akzeptanz seiner Hilfsbedürftigkeit erschwert.
„Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ führen zu 11 Punkten, gewichtet zu 15 Punkten.
Wegen seiner Depression erlebt er täglich emotionale Tiefpunkte. Obwohl er gelegentlich noch Kontakte zu Freunden und der Familie hält, fällt es ihm immer schwerer, sich zu solchen Interaktionen aufzuraffen und sich selbst zu beschäftigen.
Für „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ werden ihm 6 Punkte zugestanden, mit einer Gewichtung von 7,5 Punkten.
Täglich nimmt Herr Krause Medikamente gegen Parkinson ein, die ihm der Pflegedienst nach Tageszeit vorbereitet. Wöchentlich erhält er Physiotherapie zu Hause, um seine Beweglichkeit so gut wie möglich zu erhalten und zu fördern. Arztbesuche erledigt er mit Begleitung seiner Tochter.
Im Gebiet „Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen“ verdient er 5 Punkte, die 15 Punkten gewichtet sind.
Insgesamt erreicht Herr Krause 55 gewichtete Punkte im Pflegegutachten, was ihn klar in den Bereich für Pflegegrad 3 einordnet, der für eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ steht.
Besuchen Sie unsere Seite zu den häufigen Fragen und nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um herauszufinden, wie wir Ihnen am besten helfen können.
Pflegegrad 3 wird Personen zugesprochen, die eine „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ erfahren. Dies entspricht 47,5 bis unter 70 Punkten im Pflegegutachten.
Für den Pflegegrad 3 ist eine „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ charakteristisch. Es geht um eine spezifische Punktzahl von 47,5 bis unter 70, die durch ein genaues Begutachtungsverfahren festgelegt wird.
Beim Pflegegrad 3 ist der Pflegeaufwand deutlich erhöht und es müssen oft täglich mehrere Pflegeaufgaben bewältigt werden. Eine genaue Stundenanzahl lässt sich jedoch nicht definieren, da seit 2017 der zeitliche Aufwand nicht mehr das Hauptkriterium für die Einstufung in einen Pflegegrad ist.
Bei Pflegegrad 3 kann eventuell ein Anspruch auf eine Begleitperson bei Arztterminen oder Krankenhausaufenthalten bestehen. Dies hängt jedoch von den Bedingungen Ihrer Krankenkasse ab und muss dort geklärt werden.
Personen mit Pflegegrad 3 können weiterhin arbeiten, solange es ihre Gesundheit erlaubt. Die Pflegeleistungen zielen darauf ab, die Selbstständigkeit der Betroffenen zu bewahren und zu fördern.
Zu den Leistungen bei Pflegegrad 3 gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Tages- und Nachtpflege, technische Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Stationäre Pflege und weitere spezifische Leistungen.
Die Höhe der Ansprüche bei Pflegegrad 3 variiert je nach beanspruchten Leistungen. Abgesehen vom Pflegegeld von 573 Euro pro Monat sind die meisten Leistungen als Kostenerstattungen für tatsächliche Ausgaben vorgesehen.
Bei Pflegegrad 3 beläuft sich das Pflegegeld auf 573 Euro pro Monat. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflege zu Hause erfolgt und nicht das volle Potenzial der Pflegesachleistungen ausgeschöpft wird.
Abgesehen vom Pflegegeld sind alle Pflegeleistungen bei Kindern mit Pflegegrad 3 als Kostenerstattungen für nachgewiesene Ausgaben konzipiert. Das Pflegegeld wird jedoch direkt ausbezahlt und steht den Betroffenen zur freien Verfügung.
Bis auf das Pflegegeld sind alle Leistungen bei Pflegegrad 3 als Kostenerstattungen konzipiert. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3 erlauben die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes oder einer Einzelpflegekraft mit bis zu 1.432 Euro pro Monat.
Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen für die Verhinderungspflege jährlich bis zu 1.612 Euro und maximal 42 Tage oder 6 Wochen zur Verfügung.
Für bis zu 56 Tage oder 8 Wochen im Jahr können Kurzzeitpflege-Leistungen bei Pflegegrad 3 in Anspruch genommen werden, maximal bis zu einem Betrag von 1.774 Euro jährlich.
Entlastungsleistungen umfassen Angebote, die durch den Entlastungsbetrag finanziert werden, wie etwa Tages- und Nachtpflege oder ambulante Betreuung.
Unabhängig vom Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Hilfsmittel, vorausgesetzt, ein ärztliches Rezept liegt vor. Ein Pflegegrad wird nur für spezielle Pflegehilfsmittel benötigt.