Wie hoch sind die Kosten für Intensivpflege?
Die außerklinische Intensivpflege wird außerhalb einer medizinischen Einrichtung durchgeführt, sei es in den eigenen vier Wänden, in einer betreuten Wohngemeinschaft oder in einem Pflegeheim. In diesem Rahmen werden Personen mit einem hohen Pflegebedarf von qualifiziertem Fachpersonal rund um die Uhr betreut, gepflegt und überwacht.
In der außerklinischen Intensivpflege wird eine Unterscheidung zwischen stationärer und ambulanter Intensivpflege getroffen, wobei der Grundsatz "ambulant vor stationär" gilt. Dies bedeutet, dass, sofern der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen es erlaubt, die ambulante Pflege der stationären Pflege in einem Pflegeheim stets vorgezogen werden sollte. Dieser Grundsatz wird auch im Sozialgesetzbuch XII § 13 betont.
In der stationären und ambulanten Intensivpflege entstehen finanzielle Aufwendungen. Großteils werden diese Aufwendungen von der Kranken- und Pflegeversicherung getragen. Dennoch verbleibt ein Selbstbehalt für Ihre Angehörigen, der je nach Intensivpflegemodell variiert.
Erfahren Sie hier detaillierte Informationen über die Kosten der Intensivpflege für Angehörige.
Die Kosten für die Intensivpflege sind abhängig von der erforderlichen Pflege und Betreuung sowie der Wahl des entsprechenden Modells. Sollte Ihr Familienmitglied Intensivpflege benötigen, empfiehlt es sich, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen und sorgfältig zu vergleichen, um den finanziellen Eigenanteil Ihres Angehörigen so gering wie möglich zu halten.
Die Selbstbeteiligung an den Pflegekosten beläuft sich auf 10 Prozent in den ersten 28 Tagen eines Kalenderjahres. Sollte Ihr Familienmitglied an einer chronischen Krankheit leiden, besteht die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung zu befreien, wodurch maximal ein Prozent seines Bruttoeinkommens zu entrichten ist.
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Die häusliche Intensivpflege für Ihren Angehörigen ermöglicht es ihm, in vertrauter Umgebung zu sein und von gewohnten Abläufen und Vertrautheit profitieren zu können. In diesem Modell wird eine qualifizierte Pflegekraft für die individuelle Betreuung Ihres Angehörigen eingesetzt, was eine 1:1-Betreuung gewährleistet. Die Pflege und Versorgung Ihres Angehörigen erfolgen stets in enger Abstimmung mit Ihnen und dem behandelnden Arzt. Intensivpflegedienste übernehmen die Durchführung der medizinischen Behandlungspflege und Versorgung.
Um die häusliche Pflege angemessen zu gewährleisten, sind einige Vorbereitungen erforderlich. Es ist notwendig, das Zuhause Ihres Angehörigen entsprechend auszustatten, um eine optimale Pflege und Versorgung sicherzustellen. Diese Maßnahmen sind mit finanziellen Aufwendungen verbunden, die jedoch von der Krankenkasse erstattet werden.
Die Unterbringung in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft kann eine sinnvolle Alternative darstellen, um eine umfassende Pflege und Betreuung zu gewährleisten. Durch das gemeinschaftliche Zusammenleben von drei bis zwölf Bewohnern wird zudem der Gefahr der Vereinsamung entgegengewirkt. Ihr Angehöriger mietet ein individuell an seine Bedürfnisse angepasstes und ausgestattetes Privatzimmer an. In diesem Konzept ist eine individuelle 1:1 Betreuung nicht realisierbar, das Betreuungsverhältnis liegt eher bei 1:3.
Dabei entstehen zusätzliche Kosten für Angehörige für die Miete des Privatzimmers sowie für Lebensmittel.
Durch die Inanspruchnahme ambulanter Dienste kann der Umzug in ein Pflegeheim oder die Aufnahme in ein Krankenhaus möglicherweise vermieden werden. Bei der ambulanten Pflege ist es entscheidend, einen Pflegedienst zu beauftragen, der sich auf Intensivpflege spezialisiert hat.
Die diversen Modelle besitzen ihre Berechtigung und weisen jeweils Vor- und Nachteile auf. Mit der Wahl eines Modells gehen unterschiedliche Kosten einher, die jedoch größtenteils von der Kranken- und Pflegekasse übernommen werden. Dennoch verbleibt ein Eigenanteil, den Ihr Familienmitglied tragen muss. Wir empfehlen, die Kosten im Auge zu behalten.
Unabhängig vom gewählten Modell können unterschiedliche Kosten anfallen für medizinische Behandlungen, Pflegeleistungen, Mietkosten und den täglichen Lebensunterhalt.
Die Aufwendungen für die Behandlungspflege gemäß SGB V werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Die maximale Erstattungssumme kann bis zu 24 Stunden betragen. Die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt in der Regel direkt mit dem Pflegedienst. Die Kosten für Angehörige variieren je nach dem Pflegeaufwand.
Die Finanzierung der Grundpflegekosten gemäß SGB XI erfolgt durch die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung. Die Höhe der Zahlungen hängt vom Pflegegrad Ihres Angehörigen ab. Sollten die Kosten für die Grundpflege die Leistungen der Pflegekasse übersteigen, sind diese als Eigenanteil zu tragen. Zur Grundpflege zählen die Körperhygiene, Ernährung und die Mobilität Ihres Angehörigen.
Die Aufwendungen für medizinische Behandlungspflege und Grundpflege fallen in allen drei Modellen an.
Die Intensivpflege ist mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden, da der Pflege- und Betreuungsaufwand beträchtlich ist. Dennoch gewähren die Pflege- und Krankenkassen finanzielle Unterstützung für Schwerstpflegebedürftige, wodurch der Eigenanteil in allen drei Modellen überschaubar bleibt. Eine ärztliche Verordnung ist hierfür Voraussetzung.
Die Intensivpflegekosten für Angehörige für die häusliche Intensivpflege ergeben sich aus diversen Komponenten, wie etwa dem Umfang der generellen Pflege, der Notwendigkeit einer Beatmung, dem Zustand des Patienten (z.B. Koma) oder der regelmäßigen Wundversorgung.
Trotz der finanziellen Unterstützung seitens der Pflege- und Krankenkasse entsteht bei der häuslichen Intensivpflege auch für Ihren Angehörigen ein Eigenanteil. Dieser beläuft sich auf 10 Prozent der Pflegekosten, jedoch nur für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. Danach entfällt der Eigenanteil automatisch. Zusätzlich fallen 10 Euro pro Verordnung gemäß § 61 SGB V an.
Es ist ratsam, dass Sie und Ihre Angehörigen vor der Inanspruchnahme eines Intensivpflegedienstes mehrere Kostenvoranschläge sorgfältig vergleichen, um den Eigenanteil möglichst niedrig zu halten. Da es sich bei der Intensivpflege um eine umfassende Betreuung handelt, ist Vertrauen und fachliche Kompetenz von besonderer Bedeutung. Überprüfen Sie daher den Intensivpflegedienst hinsichtlich seiner Leistungen, Qualifikationen und Einfühlungsvermögen.
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Zusätzlich zu den Eigenanteilen für die Pflegekosten besteht die Möglichkeit, dass auch die Kosten für Strom und Wasser steigen. Dies kann beispielsweise auf den Betrieb elektrischer Geräte wie Beatmungsgeräte zurückzuführen sein, die angeschlossen sind, während sich eine weitere Person im Haushalt aufhält.
Des Weiteren erfordert die häusliche Intensivpflege in vielen Fällen strukturelle Veränderungen, um die Wohnsituation Ihres Familienmitglieds barrierefrei zu gestalten. Dies kann beispielsweise den Umbau von Türen im Haus, um mit einem Rollstuhl durchfahren zu können oder die Anpassung des Badezimmers zur Erleichterung der Hygiene Ihres Angehörigen umfassen. Die entstehenden Kosten variieren je nach örtlicher Gegebenheit. Die Pflegekasse gewährt finanzielle Unterstützung für derartige Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds.
Des Weiteren werden in der häuslichen Intensivpflege Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Mundschutze, Einlagen, Inkontinenzhilfen oder Bettschutze benötigt. Die finanziellen Aufwendungen hierfür variieren je nach individuellem Bedarf Ihres Angehörigen. Es sei angemerkt, dass die Pflegekasse ebenfalls finanzielle Unterstützung für die Kosten der Pflegehilfsmittel gewährt.
Wenn Sie detaillierte Informationen über die Kosten für die häusliche Intensivpflege Ihres Angehörigen erhalten möchten, empfehlen wir Ihnen, eine zusätzliche Beratung durch die Krankenkassen oder Pflegedienste in Anspruch zu nehmen.
Die stationäre Intensivpflege in einem Pflegeheim wird insbesondere bei schwerwiegenden Verläufen häufig als unvermeidlich angesehen. Nicht selten dient die stationäre Intensivpflege jedoch auch als temporäre Lösung, beispielsweise nach einem längeren Krankenhausaufenthalt, um die häusliche Intensivpflege vorzubereiten.
Vorwiegend bei Patienten im Wachkoma, die nicht mehr eigenständig atmen und sich ernähren können, wird die stationäre Intensivpflege häufig von Ärzten empfohlen. Zudem ist in der Regel ein Pflegegrad erforderlich, um in ein Pflegeheim aufgenommen zu werden, da nur begrenzte Plätze zur Verfügung stehen und die ambulante Intensivpflege bevorzugt wird.
In einer stationären Einrichtung tragen Pflegefachkräfte, Betreuungskräfte und Hilfskräfte gemeinsam die Verantwortung für die Betreuung und Versorgung Ihres Angehörigen.
Die Intensivpflegekosten für Angehörige für die stationäre Intensivpflege setzen sich aus den Bereichen Pflege, Betreuung, Unterkunft, Verpflegung und Investitionen zusammen. Diese werden von der Pflege- und Krankenkasse übernommen, wodurch lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Prozent der Pflegekosten in den ersten 28 Tagen des Kalenderjahres als Eigenbeteiligung für Ihren Angehörigen entsteht. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen in diesem Fall nicht von Ihrem Angehörigen selbst getragen werden.
Sollte sich der Gesundheitszustand Ihres Familienmitglieds in der Pflegeeinrichtung verbessern, sodass keine intensivmedizinische Betreuung mehr erforderlich ist, jedoch weiterhin mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, wird der Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen erst nach Ablauf von sechs Monaten erneut von Ihrem Angehörigen getragen. Krankenkassen haben die Möglichkeit, Leistungen freiwillig über einen längeren Zeitraum zu übernehmen.
Intensivpflege-Wohngemeinschaften sind Residenzen, in denen schwerstpflegebedürftige Patienten gemeinsam ihren Alltag bestreiten. Innerhalb einer Intensivpflege-WG sorgen Pflegefachkräfte rund um die Uhr für das Wohlergehen der Bewohner. Der Angehörige des Patienten mietet dabei ein persönliches Zimmer an, das nach seinen individuellen Vorstellungen eingerichtet und gestaltet werden kann. Ein bedeutender Vorteil dieser Wohnform sind die gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten, die eine soziale Integration ermöglichen – sofern der Gesundheitszustand des Angehörigen dies zulässt.
In Intensivpflege-Wohngemeinschaften wird in der Regel ein Betreuungsverhältnis von 1:3 angestrebt, was bedeutet, dass auf eine Pflegefachkraft drei Patienten entfallen.
Wenn Ihr Familienmitglied in eine Intensivpflege-WG einzieht, fallen neben dem Eigenanteil von 10 Prozent der Pflegekosten in den ersten 28 Tagen des Kalenderjahres zusätzliche Kosten für Miete und Lebensmittel an.
Die Miet- und Betriebskosten variieren stets je nach örtlichem Mietspiegel. In den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung der Betriebskosten in Wohngemeinschaften pauschal, was bedeutet, dass Ihr Angehöriger mit einer konstanten Mietbelastung rechnen kann.
Die Ausgaben für Lebensmittel sind individuell und richten sich nach den Vorlieben Ihres Angehörigen. Einige Anbieter berechnen möglicherweise zusätzliche Dienstleistungen wie Wäscheservice. Die Abrechnung solcher Zusatzleistungen ist jedoch optional. Klären Sie daher eventuelle zusätzliche Kosten im Voraus.
In einer Beatmungs-Wohngemeinschaft entstehen neben den Pflegekosten auch Ausgaben für Miete, Verpflegung und möglicherweise weitere Aufwendungen. Es ist ratsam, mit dem jeweiligen Anbieter die monatlichen Kosten im Voraus zu klären, um einen umfassenden Überblick zu erhalten und eine Kalkulation vornehmen zu können.
Möchten Sie, dass Ihr Angehöriger zu Hause intensiv betreut wird, ist es erforderlich, die Räumlichkeiten entsprechend anzupassen. Der Übergang von der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zur ambulanten Intensivpflege im häuslichen Umfeld kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In manchen Fällen wird auch die vorübergehende stationäre Intensivpflege in einem Pflegeheim in Betracht gezogen. Diese Zeit bietet Ihnen die Möglichkeit, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen.
Für die häusliche Intensivpflege können sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erforderlich sein. Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern, in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro im Haushalt lebender Person.
Voraussetzung für den Zuschuss ist die Notwendigkeit der Umbaumaßnahme sowie ein anerkannter Pflegegrad. Mit diesem Zuschuss können beispielsweise das Badezimmer barrierefrei umgestaltet, Türschwellen abgesenkt oder verbreitert oder ein Sitzlift sowie ein Plattformlift installiert werden.
Es fallen auch Stromkosten an aufgrund der Verwendung von erforderlichen elektronischen Geräten. Ihr Angehöriger muss die Kosten für den Stromverbrauch nicht alleine tragen, da die Krankenkasse die Kosten übernimmt, wenn sie eingereicht werden.
Ihr Familienmitglied hat außerdem Anspruch auf das sogenannte Entlassmanagement. Gemäß § 39 Abs.1a SGB V sind die Klinik oder Pflegedienste verpflichtet, Ihren Angehörigen beim Übergang in die häusliche Intensivpflege zu unterstützen. Dabei übernehmen sie die erforderlichen bürokratischen Aufgaben. Weder Sie noch Ihr Angehöriger sind dazu verpflichtet, diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
In der häuslichen Pflege werden verschiedene Hilfsmittel benötigt. Einige dieser Hilfsmittel erfordern einen langwierigen Genehmigungsprozess seitens der Krankenkasse, während andere Leistungen, wie der Zuschuss für verbrauchbare Pflegehilfsmittel, relativ schnell von Ihrem Angehörigen erhalten werden können. Die Medizintechnik, die Ihr Angehöriger benötigt, wird entsprechend des Pflegeaufwands und Bedarfs festgelegt. Nach einem Genehmigungsverfahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten für beispielsweise Beatmungsgeräte.
Zur Hilfsmittelversorgung gehören je nach individuellem Bedarf Rollstühle, Pflegebetten, Spezialmatratzen, Badehilfen, Patientenlifter und weitere Utensilien. Die Verordnung erfolgt durch die Klinik, wobei die Kosten von der Krankenkasse getragen werden.
Im Verzeichnis der Hilfsmittel sind zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten aufgeführt, die bei der häuslichen Pflege behilflich sein können. Die aufgeführten Hilfsmittel können auf Rezept kostenlos für Ihren Angehörigen bezogen werden. Lediglich eine Zuzahlung von 10 Euro pro Rezept ist erforderlich, jedoch können Sie Ihren Angehörigen bei chronischen Erkrankungen von dieser Zuzahlung befreien.
Ihr Familienmitglied hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zur Verwendung, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Die Pflegehilfsmittel werden speziell für Ihr Familienmitglied zusammengestellt und direkt an seine Wohnadresse geliefert. Die Pflegekasse gewährt hierfür einen monatlichen Pauschalbetrag von 40 Euro.
Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro im Haushalt lebender Person für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Wenn mehrere Personen mit anerkanntem Pflegegrad im Haushalt leben, können gegebenenfalls auch mehrere Personen einen Zuschuss erhalten.
Der Zuschuss ist auf maximal vier Personen begrenzt, was bedeutet, dass die Obergrenze bei insgesamt 16.000 Euro liegt.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen beratend zur Seite stehen können.
Die außerklinische Intensivpflege erfolgt nicht in den Räumlichkeiten einer Klinik, sondern wird ambulant in den eigenen vier Wänden oder in einer Wohngemeinschaft sowie stationär in einem Pflegeheim durchgeführt. Patienten, die auf Intensivpflege angewiesen sind, benötigen eine kontinuierliche Versorgung und Betreuung rund um die Uhr. Diese Aufgaben werden von spezialisierten Pflegefachkräften übernommen.
Der Eigenanteil für die häusliche Intensivpflege beträgt 10 Prozent der Pflegekosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Strom- und Wasserkosten aufgrund der Nutzung technischer Geräte und des erhöhten Bedarfs an Ressourcen durch eine zusätzliche Person im Haushalt steigen werden. Darüber hinaus können eventuell Umbaumaßnahmen erforderlich sein, um die häusliche Pflege zu ermöglichen.
Die Eigenbeteiligung der Patienten beläuft sich auf 10 Prozent der Pflegekosten in den ersten 28 Tagen pro Kalenderjahr. Zusätzlich fallen Kosten für Unterkunft und Verpflegung an. Die Höhe der Miet- und Betriebskosten richtet sich stets nach dem örtlichen Mietspiegel.
Die Aufwendungen für die stationäre Intensivpflege setzen sich aus diversen Bestandteilen zusammen, darunter die Pflege, Betreuung, Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Die Übernahme der Kosten erfolgt durch die Kranken- und Pflegekasse.
Sollte die Intensivpflege aus medizinischer Sicht erforderlich sein, so werden die Aufwendungen für die Grundpflege und die medizinische Behandlungspflege teilweise von der Pflege- und Krankenkasse übernommen.
Die Pflegeversicherung und die Krankenkasse gewähren ergänzende Zuschüsse für die häusliche Intensivpflege, um somit die Finanzierung von Umbaumaßnahmen, technischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zu ermöglichen.
Falls Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds im Zuhause erforderlich sind, gewährt die Pflegekasse eine Unterstützung von bis zu 4.000 Euro pro im Haushalt lebender Person.
Falls durch die Verwendung technischer Hilfsmittel zusätzliche Stromkosten entstehen, werden diese von der Krankenkasse übernommen. Die Finanzierung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Pflegebetten usw. wird von der Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung übernommen.
Die Pflegekasse gewährt zudem eine Unterstützung von bis zu 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind.