Intensivpflege Voraussetzungen - Leitfaden
Die Inanspruchnahme von außerklinischer Intensivpflege setzt eine ärztliche Verordnung voraus. Unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt wird diese erstmals ausgestellt und ist zunächst eine Woche gültig. Für jede weitere Verordnung ist ein Facharzt erforderlich.
Patienten bedürfen eines hohen Grades an medizinischer Pflege, welcher bei der potentiellen Möglichkeit lebensbedrohlicher Situationen gewährleistet sein muss. Die Versorgung dieser Patienten zu Hause oder in einer Einrichtung ist jedoch nur dann eine Option, wenn eine klinische Behandlung keine zusätzliche Verbesserung des Gesundheitszustandes mehr verspricht.
Betroffene leiden häufig an ernsten Erkrankungen wie:
Für eine effektive Behandlung im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege ist ein konkreter Behandlungsplan und ein definiertes Therapieziel notwendig.
Falls Patienten eine assistierte Beatmung benötigen oder einen Luftröhrenschnitt haben, wird bei jeder Verordnung geprüft, ob eine Reduzierung der Beatmungszeiten bzw. eine vollständige Entwöhnung möglich ist.
Ab dem 1.1.2023 erfolgt die Verordnung gemäß der Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL), welche auf den Formularen 62A-C basiert und vom Gemeinsamen Bundesausschuss herausgegeben wird. Die aktuellen Richtlinien finden Sie hier.
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Die außerklinische Intensivpflege deckt eine breite Palette von Dienstleistungen ab, darunter medizinische Behandlungspflege sowie Beratung für Patienten und ihre Familien. Diese Form der Pflege ist bemerkenswert komplex und variiert stark im Einzelfall. Sie richtet sich oft an Patienten, bei denen plötzlich lebensgefährliche Krisen auftreten können. Zu den hauptsächlichen Versorgungsleistungen gehören Beatmung, Absaugen bei Schluckunfähigkeit und die Überwachung von Herz, Kreislauf und Sauerstoffsättigung.
Angesichts der Schwere der Fälle benötigen viele Patienten nicht nur Pflegekräfte und Ärzte, sondern auch Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten. Die Kooperation mit Apotheken und Sanitätshäusern ist ebenfalls entscheidend, um notwendige Medikamente und Hilfsmittel wie Absauggeräte oder Ernährungspumpen bereitzustellen. Darüber hinaus erfordern viele Patienten neben der Intensivpflege zusätzliche pflegerische Unterstützung, für deren Kosten meist die Pflegekasse aufkommt. All diese Elemente müssen sorgfältig koordiniert werden.
Die Beratung durch die Krankenkasse ist ein wichtiger Schritt, um eine Entlassung aus der Klinik zu ermöglichen. Sie umfasst Diskussionen über den geeigneten Ort der Pflege für die außerklinische Pflege. Grundsätzlich gibt es vier mögliche Orte für die Pflege:
Bei der Entscheidung müssen die Wünsche des Patienten berücksichtigt werden. Teil der außerklinischen Pflege ist es auch, die örtlichen Verhältnisse zu beurteilen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um die Pflege zu ermöglichen.
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Die Beurteilung aller relevanten Aspekte erfolgt durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) am bevorzugten Ort der Pflege. Dieses Gutachten wird spätestens nach einem Jahr noch einmal evaluiert, um sicherzustellen, dass die Versorgung weiterhin den Bedürfnissen des Patienten entspricht.
Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich die Kosten für die außerklinische Intensivpflege. Dennoch sind erwachsene Patienten zu Zuzahlungen verpflichtet.
Normalerweise gewährleistet die Krankenkasse die Bereitstellung einer qualifizierten Pflegefachkraft für zu Hause oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Sollte die Bereitstellung nicht möglich sein, können Patienten eigenständig eine Pflegefachkraft organisieren und erhalten dafür eine Kostenerstattung in einem angemessenen Umfang.
Unabhängig davon besteht auch die Möglichkeit, mittels eines persönlichen Budgets selbstständig die ambulante Intensivpflege zu organisieren und zu finanzieren.
Erfolgt die außerklinische Intensivpflege in einem Pflegeheim, entfällt der Eigenanteil für Kosten wie Investitionen, Unterkunft und Verpflegung.
Verbessert sich der Zustand des Patienten im Pflegeheim derart, dass keine Intensivpflege mehr notwendig ist, aber mindestens Pflegegrad 2 vorhanden bleibt, trägt der Patient den Eigenanteil nach einer Frist von 6 Monaten. Die Krankenkassen können entscheiden, diese Leistungen auch über die 6 Monate hinaus zu bezahlen.
Kinder und Jugendliche sind von den Zuzahlungen befreit.
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Für diejenigen, die sich mit den Themen Kostenübernahme und Zuzahlungen bei der außerklinischen Intensivpflege auseinandersetzen, hier ein paar wertvolle Tipps für den Alltag:
Bei Fragen rund um außerklinische Intensivpflege bieten folgende Einrichtungen Unterstützung und Beratung:
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme kann erheblich dazu beitragen, eine optimale Versorgung und finanzielle Entlastung zu gewährleisten.